Beratungs u.Prozesskostenhilfe für einkommensschwache Personen
Die Beratungs-und Prozesskostenhilfe dient als staatliche Hilfe zur Wahrung der Chancengleichheit
einkommensschwacher Personen.
Die Beratungshilfe gewährleistet eine außergerichtliche Vertretung unter Offenlegung der persönlichen
und wirtschaftlichen Verhältnisse des Antragsstellers.
Prozesskostenhilfe erhält, wer nach seinen persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen die Kosten
einer Prozeßführung nicht oder nur in Raten aufbringen kann.Voraussetzung ist daneben, dass die Rechtsverfolgung hinreichend Aussicht auf Erfolg bietet.
Umfasst werden von der Prozesskostenhilfe die Kosten Ihres eigenen Anwalts sowie Ihre anteiligen
Gerichtskosten. Lediglich die Rechtsanwaltskosten der Gegenseite werden nicht erstattet.